Begriff aus dem Sprachschatz der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland 1933 bis 1945. Es wurden darunter die Mitglieder einer (nicht nur betrieblichen) Organisationseinheit verstanden, die als Gruppe unter der Leitung eines Vorgesetzten steht. Beispiel: Die Mitarbeiter einer Straßenmeisterei (heute Autobahnmeisterei) bildeten in der NS-Zeit die Gefolgschaft des Straßenmeisters. Das einzelne Gefolgschaftsmitgied war der "Gefolgsmann". Siehe auch: |
H. Schneider, Naumburg/Saale 7/2017 |