![]() ![]() Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen nur mit Fahrzeugen befahren werden, die dafür zulässig sind. Im § 18 StVO der Bunderepublik Deutschland heißt es dazu:
"§18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen ![]() Diese Festlegungen galten sinngemäß auch in den Jahren nach Übergabe der ersten Reichsautobahnen sowie in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Dennoch gab und gibt es immer wieder Ausnahmen von diesen grundsätzlichen Regelungen. Nach Beginn des Zweiten Weltkrieges wurden die Reichsautobahnen auch für die Benutzung durch Fahrräder zugelassen. Diese Zulassung galt teilweise auch noch nach 1945, wie der nebenstehende Zeitungsausschnitt zeigt. Schwertransporte sind oftmals nur durchführbar, wenn die Raumfreiheit von Autobahnstrecken und ihrer Brückenbauwerke genutzt wird. Kopie (r): Titelblatt der Tageszeitung "Freie Presse", Organ der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) in der DDR vom 13. Mai 1948 mit der Bekanntmachung, dass bis auf Weiteres tagsüber die Benutzung der Autobahn durch Radfahrer genehmigt ist. |
![]() Bootstransport von Dresden-Uebigau nach Ingolstadt.
Die Reichsautobahn wurde während des Zweiten Weltkriegs zur Überführung von Schiffen genutzt, die, von Hamburg die Elbe aufwärts fahrend, in Dresden-Uebigau auf Transportfahrzeuge geladen wurden. Über eine Rampe nahe der AS Dresden-Neustadt ging es auf die RAB. Auf dem Bild durchfährt der Konvoi den Bahratalviadukt bei Chemnitz [heute BAB A4], um über das Hermsdorfer Kreuz und die heutige BAB A9 nach Ingolstadt, zur Donau zu gelangen. Transportiert wurden verschiedene Schiffstypen. Sie sollten nach Passage der Donau die im Schwarzen Meer oprierenden Einheiten der deutschen Marine verstärken. |
![]() Mähdrescher auf der Autobahn
Zum Bild heißt es in dem zugehörigen zeitgenössischen Text: |
Siehe auch:
Anmerkungen:
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H. Schneider, Naumburg/Saale 6/2017 |