ARCHIV FÜR AUTOBAHN- UND STRASSENGESCHICHTE

Asphalt, Beton & Stein | Bau, Betrieb & Verkehr

— Nebenbetriebe —
Service-Einrichtungen an Autobahnen und Fernstraßen

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Das Bundesfernstraßengesetz in der Fassung vom 28. Juni 2007 beschreibt in § 15 Abs. 1 Nebenbetriebe wie folgt:

"Betriebe an den Bundesautobahnen, die den Belangen der Verkehrsteilnehmer der Bundesautobahnen dienen (z. B. Tankstellen, bewachte Parkplätze, Werkstätten, Verlade- und Umschlagsanlagen, Raststätten) und eine unmittelbare Zufahrt zu den Bundesautobahnen haben, sind Nebenbetriebe."


Allgemeines ...      


Nebenbetriebe an Autobahnen und Fernstraßen

Abkürzungen:
  • RAK - Reichsautobahn Kraftstoffgesellschaft mbH
  • RAR - Reichsautobahn Raststättengesellschaft mbH